Die 3M™ Combat Arms Re-usable Earplugs (CAE) Version 4.1 sind für das Einsetzen in den Gehörgang konzipiert, um die Exposition gegenüber gefährlichem Lärm zu reduzieren, einschließlich Dauer- und Spitzenlärm durch z. B. Waffenfeuer.
Dieses Produkt verfügt über einen speziellen akustischen Filter, der leisere Geräusche mit relativ geringer Geräuschreduzierung durchlässt, um eine bessere Situationswahrnehmung zu ermöglichen, und eine zunehmende Reduzierung der Geräuschspitzen bietet, wenn der Schallpegel über 110 dB steigt. Dies wird als offener Modus bezeichnet.
Im geschlossenen Modus verhält sich das Produkt wie ein herkömmlicher Gehörschutzstöpsel, der Schutz vor Dauer- und Impulsschall bietet. Der Offene Modus wird aktiviert, wenn der Wippschalter mit der Aufschrift ‘CAE’ gedrückt wird, und der Geschlossene Modus wird aktiviert, wenn der Wippschalter mit der Aufschrift ‘3M’ gedrückt wird.
Subjektive Dämpfung gemäß EN352-2:2002:
- im geschlossenen Modus SNR = 28 dB
- im offenen Modus SNR = 16 dB
Merkmale und Vorteile:
- Speziell entwickelte weiche Halterung sorgt dafür, dass der Gehörschutzstöpsel im Gehörgang sitzt
- Wippschalter mit patentiertem mechanischem Filter zum Schutz vor hohen Impulsschallpegeln
- Wippschalter ist mit ‘3M’ und ‘CAE’ gekennzeichnet, um einfach zwischen geschlossenem und offenem Modus zu wechseln
- Hergestellt aus weichem und strapazierfähigem Material
- Bietet hohe Dämpfung gegen Spitzenimpulsgeräusche - kann bis zu 160dB Spitze verwendet werden
- Leicht zu waschen und zu reinigen
- Wird in einem robusten Aufbewahrungskoffer mit praktischer Metallkette geliefert
- Standardmäßig mit weicher Polyesterschnur geliefert
- Universal, mittlere Größe
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar