Das McNett® Gore-Tex® Fabric Repair Kit ist das einzige zugelassene Reparaturset für Gore-Tex-basierte Outdoor-Ausrüstung und ist ein unverzichtbarer Artikel für Notfallreparaturen. Dieses Kit enthält zwei selbstklebende, druckempfindliche Flicken aus original GORE-TEX-Gewebe, die eine starke, flexible und wasserbeständige Reparatur im Feld ermöglichen.
Geeignet für schnelle, langanhaltende Reparaturen an den meisten Gore-Tex-Produkten und anderen technischen, atmungsaktiven Kleidungsstücken oder Schuhen, z. B. wasserdichte, atmungsaktive Jacken, Regenbekleidung, Hosen, Schuhe, Angelwathosen und Campingausrüstung, z. B. Rucksäcke usw.
Merkmale:
- Geeignet für Reparaturen an den meisten Gore-Tex® Produkten und / oder anderen technisch atmungsaktiven Kleidungsstücken oder Schuhen etc.
- Bietet eine starke, flexible, wasserbeständige Reparatur im Feld.
- Kann aufgebügelt werden, um eine stärkere Haftung und eine dauerhafte Reparatur zu erzielen.
- Reparierter Artikel kann sofort verwendet werden.
- Rückstandsfreies Entfernen des Flickens.
- Jeder Patch enthält einen starken, druckempfindlichen Klebstoff mit einem leicht zu entfernenden Trägerband, um die Anwendung zu erleichtern.
- Das Kit enthält zwei druckempfindliche Flicken – einen runden Flicken mit einem Durchmesser von 7,6 cm für Löcher und kleinere Risse und einen rechteckigen Flicken mit den Maßen 5 x 10 cm für größere Risse und Einrisse.
- Leichtes Pflaster – wiegt nur 4 g – lässt sich für den Notfall leicht in eine Brieftasche oder Tasche packen.
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar