Einfach zu bedienende, sichere, hochleistungsfähige Einwasch-Imprägnierung für daunengefüllte Kleidung und Ausrüstung.
Fügt dauerhafte Wasserabweisung hinzu; reduziert die Gewichtszunahme und erhält die Isolierung und Atmungsaktivität von daunengefüllten Artikeln in kalten und feuchten Bedingungen.
Ihre Daunenausrüstung könnte sich mit Wasser vollsaugen, nur weil sie schmutzig ist. Versuchen Sie zuerst, sie mit Nikwax Down Wash™ zu reinigen, und wenn sie ziemlich neu ist oder vor kurzem neu imprägniert wurde, wird die DWR (Durable Water Repellency) allein durch die Reinigung wiederbelebt. Aber wenn die Ausrüstung gründlich benutzt worden ist, müssen Sie die DWR mit Nikwax Down Proof™ auftragen, nachdem Sie sie zuerst mit Nikwax Down Wash™ gereinigt haben. Dadurch wird der Außenstoff der Ausrüstung und auch die Daunenfüllung mit DWR behandelt.
Nikwax Down Proof™ verlängert die effektive Lebensdauer Ihrer Daunenausrüstung. Es hinterlässt eine flexible wasserabweisende Behandlung auf den einzelnen Daunenfilamenten und Stofffasern, die den Feuchtigkeitsdampf durchlässt, wodurch die Atmungsaktivität erhalten bleibt und die Leistung bei kalten und feuchten Bedingungen optimiert wird.
Nikwax Down Proof™ ist ein sicheres, einfach anzuwendendes Produkt für daunengefüllte Ausrüstung. Es lässt sich schnell in der Waschmaschine auftragen und stellt sicher, dass die Behandlung durch das ganze Kleidungsstück hindurchgeht und sowohl den Oberstoff als auch die Daunenfüllung behandelt. Die DWR von Nikwax Down Proof™ entwickelt sich beim Lufttrocknen. Es wird jedoch empfohlen, die Daunen im Wäschetrockner zu trocknen, um sicherzustellen, dass sie gründlich und so schnell wie möglich getrocknet werden. Daunen nass oder feucht zu lassen, kann sie komplett ruinieren.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar