Nikwax Footwear Cleaning Gel™ ist ein hochwirksamer Reiniger, der speziell für atmungsaktive, wasserdichte Schuhe entwickelt und optimiert wurde. Reinigt sicher, revitalisiert die Atmungsaktivität und Wasserabweisung.
Wasserdichtes Schuhwerk könnte sich mit Wasser vollsaugen, nur weil es schmutzig ist. Durch den Gebrauch nimmt die äußere Oberfläche der Schuhe Verunreinigungen, wie z. B. Schmutz, auf, die Wasser anziehen. Dadurch wird die Wirkung einer DWR-Beschichtung (Durable Water Repellent) verdeckt, was dazu führt, dass die Schuhe bei nassen oder feuchten Bedingungen "durchnässen".
Die Reinigung von wasserdichtem Schuhwerk mit Nikwax Footwear Cleaning Gel™ entfernt nicht nur Verunreinigungen, wie z.B. Schmutz, sondern revitalisiert auch die DWR, so dass das Wasser wieder auf der Oberfläche abperlt und die Füße trocken und komfortabel bleiben.
Empfohlen für Gore-Tex®, eVENT® & SympaTex® Schuhe.
- Spülen Sie den Artikel mit sauberem Wasser ab, um losen Schlamm zu entfernen und die Oberfläche zu befeuchten.
- Vor Gebrauch gut schütteln. Schwammapplikator drücken, um die Versiegelung zu brechen.
- Großzügig auf die zu reinigende Fläche auftragen.
- Bei starker Verschmutzung mit einer steifen Nylonbürste (z.B. Nagelbürste) schrubben.
- Gut mit klarem Wasser abspülen.
- Falls erforderlich, geeignete Nikwax® Imprägnierung oder Konditionierung auf Wasserbasis auftragen, solange die Schuhe feucht sind.
Volumen: 125 ml
HINWEIS: Farbe kann verlaufen, zuerst an einer verdeckten Stelle testen.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar