Gewicht: 21 g
Festigkeitsklasse: FT
Rahmenkennzeichnung: FT
Optische Klasse: 1
Filter: 5-3,1 nach EN 172 - UV
Normen: EN166
21 g Stärke: robust, schützend, stilvoll, komfortabel und leicht. CONTOUR ist eines der drei meistverkauften Modelle.
Polarisierte Gläser: Technologie, die für das dauerhafte Tragen zugelassen und mit perfekter optischer Qualität zertifiziert ist, bietet unschlagbaren Komfort, indem sie Blendungen und Reflexionen filtert. Ideal für die maritime Umgebung. Filtert 99,99% der UVA/UVB. Der Polarisationsfilter enthält perfekt ausgerichtete Kristalle, die horizontal polarisiertes Licht blockieren. Er wirkt wie eine Jalousie, eliminiert Blendung und lässt nur "nützliches" Licht durch.
Polarisierende Gläser bieten unvergleichlichen Komfort auf dem Wasser, aber auch bei Outdoor-Aktivitäten, beim Autofahren und in der Stadt.
Vorteile:
• eine organische Polycarbonat-Linse ultra resistent gegen Stöße
• zertifiziert EN166 und EN172, die polarisierte Beschichtung:
- eliminiert Blendung durch Lichtreflexion
- verbessert die Farbwahrnehmung und den Sehkomfort
- verbessert die Wahrnehmung von Kontrast und Tiefe
- reduziert die Belastung der Augen.
Verstellbarer Steg
Entwickelt, um sich perfekt an Ihre Nase anzupassen, damit der Rahmen perfekt auf Ihrem Gesicht sitzt.
Rutschfester TIPGRIP
Die revolutionäre B-Flex-Technologie sorgt für einzigartige Flexibilität. Leicht, weich und vollständig biegsam, ist die B-Flex-Brücke vollständig einstellbar und passt sich dank des Formgedächtnismaterials perfekt an alle Gesichter an.
Anti-Kratz-Beschichtung
Die Anti-Scratch-Beschichtung wirkt wie ein Schutzschild, das die Widerstandsfähigkeit der Gläser verbessert und die Bildung von Kratzern reduziert. Sie verlängert die Lebensdauer der Linse und verbessert den Benutzerkomfort, indem sie Kratzer, die die Sicht beeinträchtigen könnten, verhindert.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar