Objektiv-Klassifizierung: BT
Rahmen-Klassifizierung: BT
Chemische Beständigkeit: 3, 4, 5
Optische Qualität: 1
Filter: 2C-1, 2 nach EN 170 - UV
Normen: CE EN166
Farbe: Schwarz
Gewicht: 117 g (Schutzbrille + Speed Sleeve)
Low-Profile und leichte X810 taktische Brille mit Panorama-Scheibe, hergestellt von der renommierten französischen Firma Bolle.
Bietet einen hervorragenden Schutz gegen UV-Strahlung und Stöße von Festkörpern. Sie zeichnen sich durch ein sehr kompaktes Design und die Möglichkeit, sie in zwei Varianten zu tragen - versiegelt oder belüftet, mit einem Spalt, der eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet.
Die Schutzbrille ist mit einer sehr starken, erstklassigen optischen Qualitätsscheibe aus ballistischem Polycarbonat ausgestattet. Sie hat eine ballistische Beständigkeit nach STANAG 4296 (V50 250 m/s (900 km/h)). Die Brille in versiegelter Ausführung ist außerdem resistent gegen Chemikalien, Stäube, Gase, Aerosole und Flüssigkeitströpfchen. Der Sucher verfügt außerdem über eine äußere Anti-Kratz-Beschichtung und eine innere Anti-Beschlag-Beschichtung.
Der Brillenrahmen besteht aus einem haltbaren und dennoch flexiblen Polycarbonat und TPR-Bi-Material. Rahmen hat auch Nase Adapter für Rx Einsatz (RXKITX810).
Breites, flexibles und verstellbares Band mit einer Breite von 35 mm ist gummiert - es schützt perfekt vor dem Abrutschen der Brille vom Helm. Band in der Nähe des Rahmens ist mit Klettverschluss befestigt, so dass Sie es leicht und sehr schnell lösen können, wenn nötig.
Das Set enthält eine weiche Tragetasche (Sleeve Speed) und eine Hartschalentasche mit Reißverschluss und zwei MOLLE/PALS-kompatiblen Riemen. Die Sleeve Speed -Tasche ist aus Mikrofaser und kann zur Reinigung der Linsen verwendet werden.
Im Karton:
- X810 Schutzbrille
- Speed Sleeve
- Hartschalenetui
Gesamtgewicht des Sets: 215g
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar